LUT-AUG
Umnutzung des Augusteums am Lutherhaus
Lutherstadt Wittenberg
Machbarkeitsstudie zur Umnutzung des Augusteums am Lutherhaus in Wittenberg.
Bauherr / Auftraggeber
Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt
Collegienstraße 54, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Leistung
LPH 1 und LPH 2 nach HOAI
Bearbeitungszeitraum
Mai 2010 bis Oktober 2010
Projektgröße
BGF ca. 6.180 m²
Machbarkeitsstudie
Das ursprünglich ab 1580 als Erweiterungsbau der Universität Wittenberg errichtete Augusteum liegt am südöstlichen Ende der Collegienstraße in Wittenberg. Das Haus beherbergt seit 1817 und bis heute das evangelische Predigerseminar und dessen Bibliothek. Das Lutherhaus in Wittenberg ist Weltkulturerbe der UNESCO und wird durch die Stiftung Luthergedenkstätten unterhalten.
Im Zuge der Lutherdekade 2017 wurden Überlegungen angestellt, das Predigerseminar in das Schloss Wittenberg umzusetzen und das Augusteum zur neuen Nutzung an die Stiftung Luthergedenkstätten zu überführen. Eine solche Umnutzung wurde als Chance verstanden, das Gebäude für aktuelle und neue Aufgaben der Stiftung Luthergedenkstätten herzurichten und es in diesem Zuge sorgfältig und denkmalgerecht instand zu setzen.
Mit der Machbarkeitsstudie konnten die baulichen Umstände einer solchen Umnutzung näher untersucht und zusammengefasst werden.
Entwurfskonzept
Übergeordneter Leitgedanke des städtebaulichen Konzeptes ist es, die Gebäudevielfalt in ihrer unterschiedlichen Bau- und Nutzungsgeschichte als Ganzes so zu organisieren, dass diese zum Einen baulich als Ensemble verstanden und wahrgenommen werden, zum Anderen aber jedes Gebäude seine Identität erhält und dieses auch im Kontext ablesbar bleibt.
Zentraler Bestandteil des architektonischen Entwurfsansatzes ist es, neben der sinnhaften Lösung der Erschließungsfragen auch einen denkmalgerechten Umgang mit der Bausubstanz entwurflich zu berücksichtigen und zu organisieren.
Ein solcher Entwurfsansatz konnte nicht losgelöst von den jetzigen und für die Zukunft auch zu erhaltenden Funktionen entwickelt werden. Das heißt, dass im Einzelnen neben den Überlegungen für die Umbauten im Augusteum auch die Nutzungsüberlegungen zum Lutherhaus, zum Direktorenhaus und zum Eingangsgebäude überprüft und berücksichtigt worden sind.
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